Wer eine Gewerbeimmobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchte, kommt um eine Frage nicht herum: Brauche ich einen Energieausweis? Die Antwort darauf ist oft weniger eindeutig, als es scheint. In diesem Artikel erfahren Sie, wann ein Energieausweis für Gewerbeimmobilien vorgeschrieben ist, welche Arten es gibt – und welche Ausnahmen gelten.
Was ist ein Energieausweis überhaupt?
Der Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Er soll Transparenz schaffen und Vergleichbarkeit ermöglichen – zum Beispiel zwischen zwei Bürogebäuden oder Ladenflächen. Für potenzielle Mieter oder Käufer liefert er wichtige Informationen zu Energieeffizienz und Betriebskosten.
Bei Wohnimmobilien ist der Energieausweis längst Standard. Doch wie sieht es im Gewerbebereich aus?
Wann ist ein Energieausweis für Gewerbeimmobilien Pflicht?
Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt die Pflicht zum Energieausweis in folgenden Fällen:
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Bei Verkauf: Möchten Sie Ihre Gewerbeimmobilie veräußern, müssen Sie spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorlegen.
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Bei Neuvermietung oder Verpachtung: Auch bei einem neuen Miet- oder Pachtverhältnis ist der Energieausweis erforderlich – unabhängig davon, ob es sich um ein Büro, eine Praxis oder ein Einzelhandelsobjekt handelt.
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Bei Neubauten: Für alle neuen Gebäude muss ein Energieausweis erstellt werden – schon während der Planung.
Wichtig: Die Pflicht bezieht sich nur auf den Neuabschluss von Verträgen. Bestehende Mietverhältnisse sind von der Ausweispflicht nicht betroffen.
Ausnahmen – wann ist kein Energieausweis nötig?
Nicht für jede Gewerbeimmobilie ist ein Energieausweis verpflichtend. Diese Ausnahmen gelten:
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Kleine Gebäude unter 50 m² Nutzfläche
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Unbeheizte Hallen oder Lager
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Denkmalgeschützte Objekte, wenn die Anforderungen des GEG nicht wirtschaftlich umsetzbar wären
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Gebäude mit nur kurzfristiger Nutzung (z. B. Messestände oder Provisorien)
In der Praxis kommt es jedoch oft auf den Einzelfall an. Gerade bei Mischformen (z. B. Wohnungen über einem Geschäft) oder temporärer Nutzung ist eine genaue Prüfung erforderlich.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Für Gewerbeobjekte gibt es – wie bei Wohnimmobilien – zwei Varianten:
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Bedarfsausweis
→ basiert auf einer technischen Analyse von Bauweise, Heizung & Dämmung
→ oft bei älteren oder nicht regelmäßig genutzten Gebäuden sinnvoll -
Verbrauchsausweis
→ basiert auf den realen Energieverbräuchen der letzten 3 Jahre
→ einfacher zu erstellen, aber nur möglich bei ausreichend Daten
Welche Variante zulässig ist, hängt von Alter, Nutzung und Größe der Immobilie ab. Bei gemischt genutzten Objekten kann es sogar zwei getrennte Energieausweise geben – einen für den Wohnteil, einen für den Gewerbeteil.
Wer darf einen Energieausweis erstellen?
Nur zertifizierte Fachleute dürfen Energieausweise ausstellen. Dazu gehören unter anderem:
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Architekten
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Bauingenieure
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Energieberater mit entsprechender Qualifikation
Achten Sie bei der Auswahl auf Erfahrung im Bereich Gewerbeimmobilien – denn hier gelten andere Standards und Herausforderungen als im Wohnungsbau.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Wer bei einer Besichtigung keinen gültigen Energieausweis vorlegt oder falsche Angaben macht, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Auch die Pflicht, die wichtigsten Kennwerte bereits in der Immobilienanzeige anzugeben, wird regelmäßig kontrolliert.
Fazit: Pflicht ja – aber mit Ausnahmen
Ob Ladenlokal, Bürogebäude oder Arztpraxis: Wer eine Gewerbeimmobilie neu vermietet oder verkauft, braucht in den meisten Fällen einen Energieausweis. Welche Form erforderlich ist und ob vielleicht doch eine Ausnahme gilt, hängt vom Objekt und der Nutzung ab.
Unser Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig beraten – am besten durch einer Verwaltung oder einen spezialisierten Energieberater. So vermeiden Sie rechtliche Fallstricke und zeigen Interessenten gleichzeitig, dass Ihre Immobilie professionell betreut wird.