Veröffentlicht: 02/06/2025

Erbschaftssteuer für Gewerbeimmobilien: Was Eigentümer wissen müssen

Symbolbild zur Erbschaftsteuer bei Gewerbeimmobilien mit Waage, Dollarzeichen und Hausform

Wer eine Gewerbeimmobilie erbt, steht oft vor hohen Steuerforderungen. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, wie die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer ermittelt wird, welche Steuerbefreiungen möglich sind und welche Gestaltungsmodelle rechtssichere Einsparungen bieten.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Lassen Sie Ihren individuellen Fall stets von Fachanwältinnen oder Steuerberaterinnen prüfen.

1 | Grundlagen der Erbschaftsteuer bei Immobilien

1.1 Welche Steuer fällt an?

  • Erbschaftsteuer (bei Tod) oder Schenkungsteuer (zu Lebzeiten) – beide folgen den gleichen Tarifen & Freibeträgen (§ 15 ErbStG).

  • Steuersatz: 7 %–50 %, gestaffelt nach Verwandtschaftsgrad (Steuerklasse) und Wert des Erwerbs.

1.2 Bewertungsmaßstab

  • Gewerbliche Objekte werden nach dem Ertragswertverfahren (künftig erzielbare Miete) bewertet (§ 188 BewG).

  • Liegen unüblich niedrige Erträge vor, greift das Sachwertverfahren (Baukosten + Bodenwert).

  • Feststellungserklärung: Erb*innen müssen den Wert binnen 3 Monaten nach Kenntnis des Todes dem Finanzamt melden.

2 | Steuerliche Verschonungen für Betriebsvermögen

Viele Gewerbeimmobilien gehören zum Betriebs- oder Sonderbetriebsvermögen einer GmbH & Co. KG oder GmbH. Hierfür gelten erhebliche Vergünstigungen:

Modell Steuerliche Wirkung Voraussetzungen
Regelverschonung 85 % der Bemessungs­grundlage steuerfrei 5-jährige Fortführung, max. 50 % Verwaltungsvermögen
Optionsverschonung 100 % steuerfrei 7-jährige Fortführung, max. 20 % Verwaltungsvermögen
Begünstigtes Verwaltungs­vermögen Anteilige Steuerfreiheit (z. B. Grundstück mit eigenem Betrieb) Objekt dient überwiegend dem eigenen Geschäftsbetrieb

⚠️ Achtung: Gewerbeimmobilien, die lediglich vermietet werden, gelten meist als Verwaltungsvermögen – hier greift die Verschonung nicht ohne Weiteres.

3 | Gestaltungsmöglichkeiten vor dem Erbfall

3.1 Vorweggenommene Erbfolge & Freibeträge nutzen

  • Freibeträge alle 10 Jahre erneut nutzbar (z. B. 400 000 € pro Kind).

  • Übertragung in mehreren Raten senkt die Steuer progressiv.

3.2 Nießbrauch & Teilübertragung

  • Übertragung des nackten Eigentums auf die nächste Generation, Nießbrauch bleibt bei Senior*in.

  • Wertminderung durch Nießbrauch reduziert sofort die Steuer, sichert aber Einkünfte für die übertragende Person.

3.3 Familien-Holding

  • Einlage der Immobilie in eine Familien-GmbH/KG: Stille Reserven werden eingefroren, Anteile lassen sich schrittweise verschenken.

  • Gleichzeitig klare Governance-Strukturen für spätere Nachfolge.

Mehr zu kaufmännischer Strukturierung lesen Sie in unserer Leistungsrubrik Reporting.

4 | Finanzierung & Liquidität sichern

Erbschaftsteuer ist innerhalb von 3 Monaten nach Festsetzung fällig. Um Zwangsverkäufe zu vermeiden:

  • Steuerversicherung oder Lebensversicherung mit passender Summe abschließen.

  • Tilgungsfreie Darlehen einplanen, falls Versicherung nicht möglich ist.

  • Teilverkauf oder Sale-and-Lease-Back nur als letzte Option, da Wertverluste drohen.

Unser Team unterstützt bei der Objektbewertung und erstellt belastbare Cashflow-Prognosen – Details unter Eigentümer & Investoren.

5 | Ablauf & Fristen im Überblick

Schritt Frist To-Do
Todesfall melden 3 Monate Wert der Immobilie ermitteln, Feststellungserklärung abgeben
Steuerbescheid 1–12 Monate Bescheid prüfen, ggf. Einspruch einlegen
Steuerzahlung 1 Monat nach Bescheid Stundung/ Ratenzahlung beantragen, falls Liquidität fehlt
Verschonungsprüfung 5 bzw. 7 Jahre Einhaltung der Lohnsumme & Betriebsfortführung dokumentieren

6 | Fallbeispiel: Gewerbehalle im Familienbetrieb

Objektwert (Ertragswert): 2,5 Mio. €
Erbin: Tochter (Steuerklasse I, Freibetrag 400 000 €)
Optionsverschonung 100 % beantragt

  1. Bemessungsgrundlage: 2,5 Mio. € – 400 000 € Freibetrag = 2,1 Mio. €

  2. Verschonung: 100 % steuerfrei → 0 € Erbschaftsteuer, sofern Betrieb 7 Jahre fortgeführt und max. 20 % Verwaltungsvermögen.

Wäre die Halle hingegen an Dritte vermietet, entfiele die Verschonung; es käme eine Steuer von ca. 390 000 € (Steuersatz 19 %) auf die Familie zu.

7 | Checkliste für Eigentümer

☐ Besitz- & Vertragsstruktur prüfen (Betrieb oder Vermietung?)
☐ Bewertungsgutachten für die Immobilie einholen
☐ Freibeträge durch vorweggenommene Schenkungen ausschöpfen
☐ Verschonungsoptionen mit Steuerberater diskutieren
☐ Liquiditätsplan für mögliche Steuerlast erstellen

8 | Fazit

Die Erbschaftsteuer auf Gewerbeimmobilien kann dramatisch ausfallen – oder dank intelligenter Gestaltung nahezu entfallen. Wer früh plant, Bewertungen dokumentiert und gesetzliche Verschonungen nutzt, schützt Vermögen und Betrieb zugleich.

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Jan-Niklas Carl, Geschäftsführer der PROREALES Management GmbH, vor hellem Bürohintergrund

Autor: Jan-Niklas Carl

Jan-Niklas Carl ist Geschäftsführer der PROREALES Management GmbH in Hamburg – spezialisiert auf die Verwaltung und wirtschaftliche Optimierung von Gewerbeimmobilien. Als geprüfter Immobilienfachwirt (IHK) und ausgebildeter Immobilienkaufmann vereint er operative Erfahrung mit strategischem Blick. Seine Expertise liegt in der strukturierten Steuerung komplexer Immobilienbestände – mit digitalen Prozessen, rechtlicher Klarheit und wirtschaftlicher Präzision. Wer Gewerbeimmobilien effizient, transparent und zukunftsorientiert verwalten will, findet in ihm einen Partner mit Weitblick und Haltung.

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