Veröffentlicht: 29/08/2025

Vertragsfreiheit im Gewerbemietrecht – was sie bedeutet (und wo ihre Grenzen liegen)

Im Gewerbemietrecht genießen Vermieter und Mieter deutlich mehr Vertragsfreiheit als im Wohnraummietrecht. Das ist Chance und Verantwortung zugleich: Miete, Nebenkosten, Pflichten und Laufzeiten lassen sich weitgehend frei gestalten – solange Klauseln klar, transparent und zulässig sind. Dieser Leitfaden übersetzt die Grundsätze in praxisnahe To-dos und zeigt, wo aktuelle Neuregelungen wirken und wo typische Fallstricke lauern.

Was bedeutet Vertragsfreiheit konkret?

Vertragsfreiheit heißt: Parteien bestimmen Inhalt, Form und Vertragspartner grundsätzlich selbst. Grenzen setzt die AGB-Kontrolle (§ 307 BGB): Formularklauseln dürfen nicht intransparent oder unangemessen benachteiligend sein; individuell ausgehandelte Regelungen sind weitgehend frei – vorausgesetzt, die Verhandlung ist belegt (Dokumentation!).

Neu seit 2025: Textform statt Schriftform bei langfristigen Gewerbemietverträgen

Seit 01.01.2025 genügt bei Gewerberaummietverträgen mit Laufzeit über ein Jahr die Textform (z. B. E-Mail, PDF). Wichtig: alle wesentlichen Punkte (Parteien, Mietobjekt, Miete, Laufzeit, Optionen, Anlagen) müssen konsistent in Textform dokumentiert werden – ebenso Nachträge. Für Altverträge gilt eine Übergangslogik; Details beachten. Industrie- und Handelskammer Haufe.de News und Fachwissen


Diese Felder sind (weitgehend) frei verhandelbar

Mietzweck – eng definieren

„Physiotherapiepraxis“ statt „Gesundheitswesen“: Präzision erleichtert die Steuerung von Betriebspflichten, Sortimentsbindung und Genehmigungen.

Mietzins & Wertsicherung (Index/Staffel)

Keine Mietpreisbremse im Gewerbe. Üblich sind Indexmieten (VPI) oder Staffeln. Achten Sie bei Wertsicherungsklauseln auf Preisklauselrecht/PrKG (Mechanik, Transparenz, Auslöse). Nebenkostenvorauszahlungen werden durch die Indexklausel nicht automatisch angepasst.
Indexmiete vs. Staffelmiete – verständlich erklärt

Nebenkosten / Service Charge

Im Gewerbe ist Umlage per Vertrag gestaltbar – inkl. Verwaltungskosten, wenn ausdrücklich vereinbart. Saubere Kataloge und Schlüssel sind Pflicht. Vertiefung: Betriebskosten bei Gewerbeimmobilien.

Laufzeit, Optionen, Verlängerung

Lange Festlaufzeiten (5–10 Jahre) sind üblich. Optionsmechanik (Form/Frist/Wirkung) klar regeln – und in Textform dokumentieren (ab 2025).

Mietsicherheiten

Kaution, selbstschuldnerische Bankbürgschaft, Patronat, ggf. persönliche Bürgschaft – Höhe/Art am Risikoprofil des Mieters ausrichten. Leitfaden: Mietausfall vermeiden: Bonität & Sicherheiten

Betriebspflicht & Sortimentsbindung (Retail/Gastro)

Zulässig – aber mit Augenmaß. Der formularmäßige Ausschluss jeglichen Konkurrenzschutzes bei gleichzeitiger strenger Betriebspflicht mit Sortimentsbindung ist unwirksam (BGH XII ZR 51/19).

Konkurrenzschutz

Verhandelbar; gleichwohl darf der Vermieter die vertragsgemäße Nutzung nicht vereiteln. Je nach Konstellation kann konkludenter Konkurrenzschutz entstehen.

Instandhaltung/Instandsetzung/Schönheitsreparaturen

Im Gewerbe lassen sich Pflichten weiter auf den Mieter übertragen als im Wohnraum – sauber abgrenzen (Innen vs. Dach/Fassade/Tragwerk), AGB-Grenzen beachten. Check: Gewerbemietvertrag – 25 Vermieter-Klauseln

Untervermietung, Gebrauchsüberlassung, Werbung

Zustimmungsvorbehalte, Bonitätskriterien, Dauer; Werbeanlagen (Größe/Ort/Rückbau) – alles verhandelbar. In Multi-Tenant-Objekten Schnittstellen klar regeln. Praxis: Übergabeprotokoll Gewerberäume

Grenzen der Vertragsfreiheit: Was (so) nicht geht

AGB-Kontrolle (§ 307 BGB): Intransparente oder übermäßig einseitige Formularklauseln (starre Vertragsstrafen, pauschale Haftungsfreistellungen, unklare Preisanpassungen, „maximale“ Betriebspflichten) scheitern. Der BGH beanstandete die Kombination Betriebspflicht + strenge Sortimentsbindung + Aus­­schluss Konkurrenzschutz in Formularen. Individuell verhandeln und dokumentieren!

Preis-/Wertsicherungsklauseln: Indexklauseln müssen PrKG-konform gestaltet sein (echte/unechte Wertsicherung, VPI-Bezug, Mechanik). Fehler sind angreifbar – teuer bei langen Laufzeiten.

Form & Nachträge: Seit 2025 reicht Textform; ohne vollständige, konsistente Textform-Doku riskieren Sie Unbefristung/Streit über Inhalte. Übergangsregelungen für Altverträge beachten.


So nutzen Vermieter Vertragsfreiheit proaktiv – ohne ins Risiko zu laufen

  1. Risikoklasse (A/B/C) definieren und Sicherheiten koppeln (Bürgschaftshöhe, Vorauszahlung). → Mietausfall vermeiden

  2. Mietmodell wählen (Index/Staffel) und Nebenkostenlogik transparent verankern (inkl. Verwaltung, Schlüssel). → Betriebskosten Gewerbe

  3. Betriebspflicht/Konkurrenzschutz standortgerecht austarieren (Center ≠ Solitär) – BGH-Linie beachten.

  4. Textform-Prozess etablieren: Vertrag, Anlagen, Pläne, alle Nachträge in einem versionierten Textform-Datenraum.

  5. Reporting & Fristen automatisieren: Indexzüge, Optionen, Sicherheiten, Gewährleistung. → Reporting · Kaufmännische Verwaltung · Technische Verwaltung


Checkliste „AGB-fest“ formulieren

  • Mietzweck präzise; Begriffe definiert

  • Mietmodell klar (Index/Staffel); Index-Mechanik verständlich

  • Nebenkosten ausdrücklich (inkl. Verwaltung, wenn gewünscht)

  • Betriebspflicht/Öffnungszeiten/Sortiment verhältnismäßig – ohne pauschalen Konkurrenzschutz-Ausschluss (Formular)

  • Instandhaltung sauber abgegrenzt (innen vs. Dach/Fassade/Tragwerk)

  • Sicherheiten (Art, Höhe, Abruf) konkret

  • Untervermietung/Überlassung zustimmungspflichtig; Kriterien benannt

  • Form: ab 2025 Textform für Vertrag/Nachträge; Versionskontrolle

FAQ – kurz & praxisnah

Kann ich Verwaltungskosten immer umlegen?

Im Gewerbe ja – wenn es der Vertrag ausdrücklich vorsieht und die Klausel transparent ist. Im Wohnraum grundsätzlich nicht.

Ist eine strenge Betriebspflicht zulässig?

Grundsätzlich ja. Aber: In Formularmietverträgen ist die Kombination „strenge Betriebspflicht + Sortimentsbindung + Ausschluss Konkurrenzschutz“ unwirksam (BGH XII ZR 51/19). VermieterVerein e.V.

Brauche ich noch eine Schriftformklausel?

Seit 2025 genügt Textform; wichtiger denn je sind vollständige, konsistente Dokumentation und Nachtrags-Management. Übergänge bei Altverträgen beachten.

Index oder Staffel – was ist besser?

Index (VPI) schützt vor Inflation; Staffel ist planbar, aber starr. Entscheidend sind Objekt, Laufzeit, Vermarktung – und rechtssichere Klauseltexte (PrKG).
Indexmiete vs. Staffelmiete – verständlich erklärt

Darf ich Konkurrenzschutz komplett ausschließen?

Kommt auf die Gesamtkombination an. Pauschaler Ausschluss plus strenge Betriebspflicht mit Sortimentsbindung ist im Formularvertrag unwirksam. Differenziert formulieren – oder individuell aushandeln und dokumentieren.

Fazit

Vertragsfreiheit ist Ihr Rendite-Hebel – wenn Sie sie strukturiert nutzen: präziser Mietzweck, saubere NK-Logik, passende Sicherheiten, ausgewogene Betriebspflichten und Textform-Disziplin. Mit klaren Prozessen vermeiden Sie Streit – und stärken Vermietbarkeit und Wertentwicklung.

Weiterführend:
Gewerbemietvertrag-Checkliste – 25 Vermieter-Klauseln · Gewerbeimmobilien vermieten · Betriebskosten im Gewerbe · Mietausfall vermeiden: Bonität & Sicherheiten · Übergabeprotokoll – Vorlage & Anleitung · Reporting

Autor: Jan-Niklas Carl

Jan-Niklas Carl ist Geschäftsführer der PROREALES Management GmbH in Hamburg – spezialisiert auf die Verwaltung und wirtschaftliche Optimierung von Gewerbeimmobilien. Als geprüfter Immobilienfachwirt (IHK) und ausgebildeter Immobilienkaufmann vereint er operative Erfahrung mit strategischem Blick. Seine Expertise liegt in der strukturierten Steuerung komplexer Immobilienbestände – mit digitalen Prozessen, rechtlicher Klarheit und wirtschaftlicher Präzision. Wer Gewerbeimmobilien effizient, transparent und zukunftsorientiert verwalten will, findet in ihm einen Partner mit Weitblick und Haltung.

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