Veröffentlicht: 26/05/2025

Was darf ein Hausverwalter alleine entscheiden?

Symbolfoto: Schlüssel mit Verbotsschild neben Waage – Befugnisse von Hausverwaltern

Die zentrale Frage vieler Eigentümer­gemeinschaften lautet: Wo endet die Befugnis des Verwalters und wo beginnt das Mitspracherecht der Eigentümer? Wer die Spielregeln kennt, verhindert Konflikte – und sorgt dafür, dass Reparaturen nicht liegen bleiben, aber auch kein Geld ohne Zustimmung ausgegeben wird.

1 | Rechtlicher Rahmen: § 27 WEG & Verwaltervertrag

Der Gesetzgeber definiert in § 27 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) die „grundlegenden Aufgaben“ des Hausverwalters. Dazu zählen:

  • Ausführung der von der Eigentümer­versammlung gefassten Beschlüsse

  • Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung, die ohne Aufschub erforderlich sind

  • Vertretung der Gemeinschaft vor Gericht und gegenüber Behörden

► Alle weiteren Details, z. B. Kostengrenzen, regelt der Verwaltervertrag. Dort sollte klar stehen, bis zu welchem Betrag der Hausverwalter ohne vorherigen Beschluss handeln darf (in der Praxis oft 3 %–5 % der Jahres­hausgeldsumme oder ein fixer Betrag, z. B. 3.000 €).

2 | Typische Entscheidungen, die der Verwalter allein treffen darf

2.1 Laufende Klein­reparaturen

  • Austausch defekter Leuchtmittel oder Türschlösser

  • Reparatur kleiner Wasserschäden (z. B. defekte Spülkasten­dichtung)

  • Instandsetzung der Haustechnik innerhalb der vereinbarten Kostengrenze

Tipp: In unserem Leistungs­paket technische Verwaltung übernehmen wir solche Routinearbeiten inkl. transparentem Kosten­reporting.

2.2 Notfall- und Gefahren­abwehr

  • Rohrbruch, Stromausfall, Sturmschäden

  • Beauftragung von Handwerkern sofort und unbegrenzt, um Personen- oder Folgeschäden abzuwenden

2.3 Versorgungs- und Wartungsverträge

  • Abschließen, kündigen oder anpassen von Strom-, Gas-, Aufzug- oder Heizungs­wartungsverträgen, sofern Budget & Konditionen marktüblich sind.

2.4 Kaufmännische Routine

  • Mahnen von Hausgeld­rückständen

  • Einleiten gerichtlicher Schritte bei offenen Forderungen

  • Verwaltung der Instandhaltungs­rücklage

Mehr dazu in unserer kaufmännischen Verwaltung.

2.5 Versicherungs­management

  • Schadensmeldung bei Gebäudeversicherung

  • Abstimmung mit Gutachtern und Handwerkern

3 | Fälle, in denen ein Beschluss zwingend nötig ist

Maßnahme Warum Beschluss?
Größere Instandsetzungen (Fassaden­sanierung, Dach) Hohe Kosten, langfristige Folgen
Bauliche Veränderungen (E-Ladestationen, Anbau) Optik + Wertänderung des Gemeinschafts­eigentums
Umverteilung von Sonder­umlagen Eingriff in Kosten­verteilung
Änderung der Hausordnung Rechte und Pflichten aller Bewohner
Abschluss/Änderung Verwalter­vertrag Eigenes Organ der WEG, Entscheidungshoheit liegt bei Eigentümern

4 | Praxis­tipps für klare Zuständig­keiten

  1. Kostendeckel im Vertrag: Definieren Sie eine Bagatell­grenze (z. B. 3.000 €) und eine Notfall­klausel ohne Limit.

  2. Digitaler Freigabe­prozess: Entscheidungen > Bagatellgrenze per E-Mail-Umlauf oder Eigentümer­portal bestätigen lassen.

  3. Protokoll­pflicht: Verwalter sollten eigenständige Entscheidungen in der nächsten Eigentümer­versammlung transparent offenlegen.

  4. Beirat nutzen: Der Verwaltungs­beirat kann in strittigen Fällen schnell zustimmen oder ablehnen – spart Zeit und Geld.

5 | Checkliste: Schnell prüfen, ob der Verwalter fragen muss

Frage Ja / Nein
Übersteigt die Maßnahme die vereinbarte Kostengrenze?
Handelt es sich um eine bauliche Veränderung?
Greift die Maßnahme in Sonder­eigentum ein?
Verlängert sie Laufzeiten von Verträgen > 1 Jahr?
Betrifft sie die Kosten­verteilung zwischen Eigentümern?

► Gibt es mind. ein „Ja“, ist in der Regel ein Beschluss nötig.

6 | Fazit

Ein Hausverwalter darf vieles selbstständig erledigen – solange es um laufende Verwaltung und Notfälle geht. Für teure oder weitreichende Maßnahmen bleibt jedoch die Eigentümer­versammlung das höchste Entscheidungs­gremium. Eine klare vertragliche Kostengrenze, transparente Berichte und digitale Freigaben schaffen Sicherheit für beide Seiten.

Noch Fragen? In unserem Ratgeber Was kostet eine Hausverwaltung? erklären wir, wie sich Verwaltungs­honorare zusammensetzen – inklusive Beispielen für Klein- und Großanlagen.

Jan-Niklas Carl, Geschäftsführer der PROREALES Management GmbH, vor hellem Bürohintergrund

Autor: Jan-Niklas Carl

Jan-Niklas Carl ist Geschäftsführer der PROREALES Management GmbH in Hamburg – spezialisiert auf die Verwaltung und wirtschaftliche Optimierung von Gewerbeimmobilien. Als geprüfter Immobilienfachwirt (IHK) und ausgebildeter Immobilienkaufmann vereint er operative Erfahrung mit strategischem Blick. Seine Expertise liegt in der strukturierten Steuerung komplexer Immobilienbestände – mit digitalen Prozessen, rechtlicher Klarheit und wirtschaftlicher Präzision. Wer Gewerbeimmobilien effizient, transparent und zukunftsorientiert verwalten will, findet in ihm einen Partner mit Weitblick und Haltung.

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